Geschäftsbedingungen
1. Grundsätzliches
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers/Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Leistungsumfang
Für den Umfang und die Ausführung von Lieferungen und Leistungen ist allein unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Etwaige Nebenabreden, Änderungen und behauptete Zusicherungen sind ebenfalls nur dann rechtswirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
3. Preise/Zahlung
3.1. Unsere Rechnung für Lieferung und Montageleistungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse zahlbar. Von der Auftragssumme sind 30% bei Auftragserteilung fällig, der Restbetrag bei Lieferung.
3.2. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
3.3. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über den jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Der Besteller/Auftraggeber ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlicher geringer Schaden entstanden ist.
4. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns den Eigentum an dem Liefergegenstand bis zu Eingang der Zahlungen aus der Geschäftsbedingung mit dem Besteller/Auftraggeber vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehende Werke zu deren vollen Wert, wobei wir als Hersteller gelten.
5. Liefer- und Leistungszeit
Die Einhaltung von vertraglich vereinbarten Leistungsfristen setzt voraus, dass der Besteller/Auftraggeber seiner Mitwirkungspflichten nachkommt.
6. Gewährleistung
6.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate gerechnet ab Abnahme bzw. Gefahrenübergang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
6.2. Rügen bei Mängeln des Werkes, Falschlieferung und Mängelfehler hat uns der Besteller/Auftraggeber unverzüglich, nach der Fehler festgestellt werden konnte, schriftlich mitzuteilen. Erfolgt die Rüge zu verspätet, sind wir von der Mängelhaftung befreit. bzw. die Lieferung gilt durch den Besteller/Auftraggeber als akzeptiert.
6.3. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel des Werkes oder Erzeugnisses vorliegt, sind wir nach unserer Wahl lediglich zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Im Fall der Mängelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen bis zur Höhe des Kaufpreises bzw. der Vergütung.
6.4. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, so ist der Besteller/Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises/Vergütung zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers/Auftraggebers gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Werk/Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn, Schäden am Werk/Liefergegenstand oder sonstigen Vermögensgegenständen des Bestellers/Auftraggebers. Die Haftungsfreizeichnung gilt nicht, sobald die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller/Auftraggeber wegen des Fehlers einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend macht.
6.5. Unsere Gewährleistung entfällt, falls der Besteller/Auftraggeber oder Dritte ohne unsere Einwilligung versuchen, Störungen bzw. Mängel an dem Werk/Erzeugnis zu beheben.
6.6. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Besteller/Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
7. Rücktritt, Schadenersatz
7.1. Bei nachhaltiger Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers/Auftraggebers, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, sind wir berechtigt, unsere Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wurde. Die gleichen Rechte stehen uns zu, wenn nachträglich Umstände über die Vermögensverhältnisse des Bestellers/Auftraggebers bekannt werden, wodurch der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird. Verweigert der Besteller/Auftraggeber die Hinterlegung des Sicherheitsbetrages oder würde die Durchführung des Auftrages von uns umfangreiche Vorarbeiten erfordern, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
7.2. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag durch den Besteller/Auftraggeber und im Fall der Nichtabnahme und Nichterfüllen des Vertrages, sind wir berechtigt, für angefallene Kosten und Aufwendungen und entgangenen Gewinn einen Betrag in der Höhe von 25% der vereinbarten Zahlungssumme zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer als pauschale Schadensersatzleistungen zu verlangen, wobei es sowohl dem Besteller/Auftraggeber vorbehalten bleibt, nachzuweisen, dass der hier entstandene Schaden geringer ist, als auch uns nachzuweisen, dass der eingetretene Schaden/entgangener Gewinn höher ist.
8. Überlassen von Vorlagen
Das Nutzungsrecht sowie das Eigentum an Vorschlägen, Texten, Entwürfen usw. verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung beim Auftragnehmer. Bis dahin darf der Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers diese weder verändern noch außerhalb der vertraglichen Regelung verwenden. Sämtliche dem Auftraggeber überlassenen Vorlagen werden dem Auftraggeber mit der Maßgabe anvertraut, sie nur im Interesse des Vertragsschlusses und für den Fall des Zustandekommens eines Vertrages und in dessen Rahmen zu verwenden. Dies gilt für Vorlagen aller Art inklusive Text- und Slogan-Vorschlägen, auch wenn diese urheberrechtlich nicht schutzfähig sind. Jede Verletzung dieser Rechte des Auftragnehmers begründet einen pauschalen Schadenersatzanspruch in Höhe der Angebotssumme.
9. Verwahren, Versichern
9.1. Vorlagen, Rohstoffe und andere der Wiederverwendung dienenden Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9.2. Sollten die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Zur Versicherung von Vertragsgegenständen ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet.
10. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monates gekündigt werden.
11. Schlussbestimmung
11.1 Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
11.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
11.3 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
11.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
12. Verschiedenes
Der Besteller/Auftraggeber kann den erteilten Auftrag nur im Einvernehmen mit uns zurücknehmen. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamtem Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller/Auftraggeber gilt Deutsches Recht. Soweit der Besteller/Auftraggeber Vollkaufmann i.S.d. HGB ist, ist der Ort unseres Firmensitzes ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebende Streitigkeiten.